In Kooperation mit HEPICC
Healthcare Products Innovation and Commercialization Consulting

Von Alexandra Jelen & Gregor Jelen
Digital Health Experts at HEPICC GmbH

DiGA 2.0 ist da – und bringt weitreichende Änderungen für Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen mit sich. Seit dem 26. März 2024 gilt das neue Digitalgesetz, das die Rahmenbedingungen für DiGA neu definiert: von höheren regulatorischen Anforderungen bis hin zu innovativen Versorgungsmodellen. Dieser Beitrag zeigt, worauf es jetzt ankommt.

Was ist eine DiGA?

Eine DiGA ist eine digitale Gesundheitsanwendung, die von Patient:innen genutzt werden kann, um ihre Gesundheit zu überwachen, zu verbessern oder zu stabilisieren. Diese Anwendungen sind als Medizinprodukte klassifiziert und bieten, unter anderem, personalisierte Rückmeldungen basierend auf den Daten, die sie von Patient:innen erhalten oder indikationsspezifische Übungen und Tipps an. Dabei beruht die Hauptfunktion der DiGA auf digitalen Technologien und der medizinische Zweck des zugrundeliegenden Medizinproduktes muss wesentlich durch die digitale Hauptfunktion erreicht werden.

DiGA 2.0: Die wichtigsten Änderungen durch das Digitalgesetz 2024

Mit dem neuen Gesetz wurden einige entscheidende Änderungen eingeführt, die darauf abzielen, die Qualität und Effektivität der DiGA weiter zu verbessern:

Im Hinblick auf die DiGA-Entwicklung und den indikationsbezogenen Einsatz führen zwei weitere Änderungen zu neuen Ansätzen:

DiGA 2.0 in der Schwangerschaft: Einsatz bei Risikoverläufen

Ein besonders interessantes Anwendungsgebiet für DiGA betrifft die Betreuung von schwangeren Personen. Eine normale Schwangerschaft ist ein Zustand und stellt definitionsgemäß keine Krankheit dar.

Eine digitale Gesundheitsanwendung, die darauf abzielt, medizinische Probleme oder Beschwerden während einer nicht regelhaft verlaufenden Schwangerschaft zu behandeln, kann unter bestimmten Voraussetzungen als DiGA zugelassen werden. Dies gilt etwa bei Risikoschwangerschaften oder schwangerschaftsbedingten Erkrankungen. Dabei steht der therapeutische Nutzen im Vordergrund – Anwendungen, die sich auf die Kontrolle von schwangerschaftsassoziierten Komplikationen spezialisieren, können somit die Versorgung betroffener Personen deutlich verbessern.

Der Einsatz solcher DiGA könnte beispielsweise helfen, Gestationsdiabetes zu managen oder das Risiko von Frühgeburten zu verringern. Wichtig ist, dass diese Anwendungen auf fundierten medizinischen Studien basieren, die ihren diagnostischen und therapeutischen Nutzen belegen.

DiGA und Telemonitoring

Die Kombination von DiGA und Telemonitoring ist ein Schritt in die Zukunft der vernetzten Gesundheitsversorgung. Durch die Erweiterung der DiGA auf höhere Risikoklassen (IIb gemäß MDR) werden neue Möglichkeiten geschaffen, telemedizinische Verfahren zu nutzen, um Krankheiten über räumliche Distanzen hinweg besser zu managen.

DiGA können nun auch komplexere telemedizinische Monitoring-Funktionen umfassen. Damit kann zukünftig der Fokus auf die Bewertung des positiven Versorgungseffektes unter Einbeziehung der Leistungen von Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten oder anderen Leistungserbringern gelegt werden.

Insbesondere in Kombination mit Telemonitoring profitieren beide Seiten – Patient:innen und Leistungserbringer:innen – von den erhobenen Daten und deren Auswertung. So wird eine ganzheitliche Versorgung gefördert, bei der medizinische Fachkräfte und digitale Werkzeuge Hand in Hand arbeiten.

Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

Die Anforderungen an DiGA steigen kontinuierlich, insbesondere in Bezug auf die Interoperabilität. Dies bedeutet, dass DiGA in der Lage sein müssen, Daten in standardisierten Formaten zu übermitteln und zu empfangen, um eine höhere Behandlungsqualität und besseren Datenschutz zu gewährleisten. Mit der Verbindlichkeit von Standards und Profilen wird sichergestellt, dass DiGA in Zukunft noch stärker in die bestehenden Gesundheitsprozesse integriert werden.

Fazit: DiGA 2.0 als Motor der digitalen Patientenversorgung

Digitale Gesundheitsanwendungen sind ein zentraler Baustein der modernen Patientenversorgung. Mit den Änderungen durch das Digitalgesetz wird nicht nur der Weg für innovative, wirkungsvolle Anwendungen geebnet, sondern auch die Sicherheit und Effektivität von DiGA in den Vordergrund gestellt.

Besonders in der Betreuung von schwangeren Personen eröffnen sich neue Chancen für eine individuellere und effizientere Gesundheitsversorgung. Das Verbot von Exklusivverträgen mit Arzneimittelherstellern stellt sicher, dass die Wahlfreiheit der Patienten und die ärztliche Therapiefreiheit nicht beeinträchtigt werden. Die leihweise Überlassung von Hardwarekomponenten sowie die schnelle Bereitstellung des Freischaltcodes stellen zudem sicher, dass alle Patient:innen zeitnah und unkompliziert Zugang zu den notwendigen Geräten und Anwendungen haben.

Die Kombination von DiGA mit Telemonitoring ist ein Meilenstein in der Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen. Diese neuen Regelungen ermöglichen es, chronische und komplexe Krankheiten über große Distanzen hinweg effizient zu managen, während die aktive Rolle von Vertragsärzt:innen und anderen Fachkräften in den Behandlungsprozess integriert bleibt. Strenge Anforderungen an den Nachweis des medizinischen Nutzens sorgen dafür, dass die Qualität und Effektivität dieser Technologien gesichert ist. Die digitale Vernetzung durch DiGA und Telemonitoring bietet damit nicht nur Patienten, sondern auch Ärzten und dem gesamten Gesundheitssystem erhebliche Vorteile und wird in Zukunft eine zentrale Rolle in der Patientenversorgung spielen.

Die Zukunft der Gesundheitsversorgung liegt in der Digitalisierung – und DiGA sind der Schlüssel dazu.

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